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SINGA MIKROKREDIT

Ein Mikrokredit zur Unterstützung von Unternehmer*innen mit Flucht- oder Migrationserfahrung.

In der Schweiz stehen viele Unternehmer*innen mit Flucht- oder Migrationserfahrung vor großen Hindernissen beim Zugang zu Finanzierungen – aufgrund ihres Aufenthaltsstatus, fehlender Bankhistorie oder mangelnder Sicherheiten. Dennoch kann eine finanzielle Unterstützung von nur wenigen tausend Franken einen entscheidenden Einfluss auf das Wachstum ihres Unternehmens haben.

Bei SINGA Switzerland haben wir ein Mikrokreditprojekt ins Leben gerufen, um diesem konkreten Bedarf zu begegnen. Dieses Angebot richtet sich an Alumni-Unternehmer*innen unserer Programme (Teilnehmende des Inkubators, Bridge- oder Accelerator-Programms in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung), die bereits ein Unternehmen gegründet haben und eine Finanzierung zwischen 5’000 und 10’000 CHF suchen.

ZIELE UND BEDINGUNGEN

Ziele dieses Mikrokredits:

  • Stärkung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Unternehmer*innen
  • Förderung der sozialen und beruflichen Integration
  • Angebot einer Alternative zu traditionellen Finanzierungen, die oft unzugänglich sind

Bedingungen des Mikrokredits:

  • Rückzahlungsdauer: 1 bis 3 Jahre
  • Zinssatz: 5 %, zur Deckung der Verwaltungskosten

Die Anträge werden von einem Investitionsausschuss geprüft, der aus Expert*innen aus den Bereichen Unternehmertum und Finanzen besteht. Zusätzlich zur Finanzierung erhalten die Begünstigten eine individuelle Begleitung durch SINGA, um die Nachhaltigkeit ihres Projekts sicherzustellen.

ZULASSUNGSKRITERIEN

Herkunft

 Mindestens eine Person aus dem Gründerteam kommt ursprünglich aus einem Land ausserhalb der EU, EFTA oder UK.

 Auch CH-/EU-/EFTA-/UK-Staatsangehörige können sich bewerben – vorausgesetzt, ihr Unternehmen arbeitet im Alltag aktiv mit Menschen mit Fluchterfahrung.

Bewilligung

Teilnehmen können Personen mit einer F-, B-, C- oder S-Bewilligung.

CH-/EU-/EFTA-/UK-Bürger:innen können teilnehmen. In diesem Fall muss es die Aufgabe des Unternehmens sein, Flüchtlinge bei ihren täglichen Aktivitäten zu unterstützen.

Sprache

Deine Englischkenntnisse ermöglichen es dir, eine professionelle Konversation zu führen (Mindestens ein B2-Niveau).

SINGA-Alumni

Teilnahme an einem SINGA-Programm (Inkubator, Bridge oder Accelerator) in den letzten drei Jahren vor Antragstellung

eines vollständigen Dossiers

Einreichung eines vollständigen Dossiers über www.previsionnel.ch, einschließlich Geschäftsplan und Finanzprognosen, für eine Finanzierung zwischen 5’000 und 10’000 CHF

Die firma muss

Das unternehmen muss als GmbH oder einzelfirma (RI) registriert sein

Vorlage einer

Betreibungsregisterauskunft

Verpflichtung

zu Berichterstattung und Aktivitäts-Tracking gemäß dem von SINGA definierten Zeitplan

KALENDER 2025

BEWERBUNGSFRIST

Die Bewerbungen müssen über www.previsionnel.ch eingereicht werden, das endgültige Projekt wird an SINGA übermittelt.




EINREICHUNG EINER BEWERBUNG

Möchten Sie als SINGA-Alumni einen Mikrokredit beantragen?

1. Erstellen Sie Ihr Konto

Erstellen Sie Ihr Konto auf www.previsionnel.ch

2. Füllen Sie alle erforderlichen Informationen aus:

  • Projektdetails
  • Projektträger*innen
  • Finanzierungsbedarf (maximal: 10’000 CHF)
  • Geschäftsplan
  • Business Model Canvas
  • Finanzprognosen
  • Dokumente:
    1. Handelsregisterauszug oder Nachweis der Einzelfirma Gründung,
    2. Betreibungsregisterauszug

3. Reichen Sie

Ihre Bewerbung ein, indem Sie SINGA auswählen, bevor der 15. Oktober 2025 endet.

PARTNERS

Dieses Projekt wird ermöglicht durch:

RECHTLICHE HINWEISE

SINGA ist keine Bank. Dieses Mikrokreditprogramm wird im Rahmen einer gemeinnützigen Initiative durchgeführt. Die Darlehen werden ausnahmsweise vergeben, um soziales Unternehmertum zu fördern.

Die Vergabe des Mikrokredits erfolgt vorbehaltlich der Annahme des Dossiers durch den Investitionsausschuss. Die Mittel sind begrenzt und werden nach den von SINGA festgelegten Zulassungskriterien vergeben. Ein Mikrokredit ist eine Verpflichtung.

Die Aufnahme eines Kredits verpflichtet Sie zur Rückzahlung. Stellen Sie vor einer Antragstellung sicher, dass die Rückzahlungsbedingungen mit Ihrer finanziellen Situation vereinbar sind. SINGA setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Krediten ein und fördert keinesfalls Überschuldung.

SINGA Schweiz ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein. Rückzahlungen und Zinsen dienen ausschließlich der Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Projekts.

SINGA Switzerland ist eine anerkannte gemeinnützige Organisation, die keine kommerziellen Ziele verfolgt.

Möchten Sie diese Initiative unterstützen oder mehr darüber erfahren? Schreiben Sie uns an:

info@singaswitzerland.ch